Hygienekonzept

für den

Boxerklub e.V. Sitz München - Gruppe Hannover


Stand 04. Juni 2021



Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs in den Sportvereinen sind die Vorgaben der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in ihrer aktuellen Fassung.


Sollten Änderungen in dieser Verordnung die Anpassung des Hygienekonzeptes notwendig machen, erfolgt dies umgehend.


Die nachfolgenden Regeln sind uneingeschränkt einzuhalten, andernfalls könnte die Anlage des Vereins seitens der Behörden sofort geschlossen werden.




  1. Allgemeine Hygienemaßnahmen


Sämtliche Hygienemaßnahmen und neue Regelungen werden an alle Mitglieder und Teilnehmende kommuniziert. Das Hygienekonzept wird sichtbar am Vereinshaus angebracht und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.


Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Dies erfolgt über Listen. 

Diese Liste wird deutlich sichtbar am Vereinshaus ausgelegt, so dass sich jeder Teilnehmer, mit vorher desinfizierten Händen, eintragen kann.


Weisungsbefugte Coronabeauftragte sind der erweiterte Vorstand.

Alle Mitglieder und insbesondere Vorstands-Mitglieder überprüfen die Einhaltung der Regeln dieses Hygienekonzeptes, zu den Trainingszeiten laufend.




2. Nutzung der Vereinsanlage


Ein Mindestabstand von 2,0 m ist immer zu allen anderen Personen einzuhalten. Dies gilt

auch für den Parkplatz.


Handdesinfektionsmittel wird beim Betreten und Verlassen der Anlage bereitgestellt und ist durch jede Person zu verwenden.


Bei Infektionsanzeichen (Fieber, Husten etc.) ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.


Zusammenkünfte auf dem Vereinsgelände sind nicht gestattet, sofern sie nicht der unmittelbaren Sportausübung, der erforderlichen Pflege-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft oder der Vorstandsarbeit dienen.


Auf dem Außengelände kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden.

Der Hundeplatz sollte nur von Sportlerinnen und Sportlern zum Zweck des Sport- und Trainingsbetriebes betreten und nach dessen Beendigung zeitnah verlassen werden. Es wird empfohlen auf Begleitpersonen zu verzichten. Das Betreten und Verlassen des Hundeplatzes muss auf direktem Weg erfolgen. Die Anlage darf frühestens 15 Minuten vor Trainingsbeginn betreten werden.


Der Zugang zu dem Übungsplatz erfolgt ausnahmslos über den Haupteingang. Das Verlassen des Platzes erfolgt über den dortigen Seiteneingang.


Die Sanitäranlagen dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden. 


Das Vereinsheim bleibt geschlossen. Zutritt erfolgt nur einzeln durch die Vorstandsmitglieder und Übungsleiter, wenn dies zwingend notwendig ist.



3. Training in Gruppen


Hierbei ist ein dauerhafter Mindestabstand von 2m einzuhalten. Für den Fall, dass der Mindestabstand kurzzeitig nicht eingehalten werden kann, muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden.



4. Essen und Getränke


Getränke werden nur in Flaschen ausgegeben (keine Gläser). Das Ausgabepersonal trägt Mundschutz. Im Wartebereich um unsere „Grillhütte“ ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auf den Mindestabstand zu achten.

Speisen werden mit Einweggeschirr (Teller und Besteck ausgegeben). Abgabe von Leergut erfolgt durch Abstellen in bereitgestellte Träger.




Wer gegen die o.g. Verhaltensregeln verstößt, muss die Anlage umgehend verlassen.




Der Vorstand




Teilnehmerdokumentation

Im Rahmen der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen



Mit der Unterschrift versichert der Teilnehmer, dass er/sie symptomfrei ist, keinen ihm/ihr bekannten Kontakt mit COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatte, aktuell nicht positiv auf COVID-19 getestet ist oder aktuell getestet wurde und das Ergebnis noch aussteht.



Hinweise zum Datenschutz:


Verantwortlich für die Datenerhebung: der Vorstand


Ihre persönlichen Daten werden auf Verlangen ausschließlich dem zuständigen Gesundheitsamt zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten ausgehändigt (Art.6 Abs. 1c DSGVO). Ihre Daten werden für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird dieses Datenblatt gemäß den Datenschutzrichtlinien vernichtet.

Ihnen stehen folgende Rechte zu: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten (Art. 15 DSGVO). Sie haben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden Daten zu Verlangen (Art. 16 DSGVO). Sie haben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich gelöscht werden (Art. 17 DSGVO), bzw. eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO). Sie haben das Recht zu verlangen, dass Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern (Art. 20 DSGVO). Sie haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO).


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