Hundeauslauf

"Leinen los!"

Nächster Termin:  leider vermutlich erst wieder zur 
Leinenpflicht-Zeit in 2023


Der Zutritt zum Hundeauslauf wird nur nach Eintragung in die Teilnehmerliste mit Namen, Kontaktdaten und Unterschrift gewährt. Mit der Unterschrift wird zugestimmt, dass der mitgebrachte Hund haftpflichtversichert, tollwutgeimpft ist und Ihr euch an unser ausgelegtes Hygienekonzept und die Platzordnung haltet.

 
Ihr habt die Möglichkeit, gegen eine Spende an unseren Verein, 
eure Hunde laufen und mit Artgenossen toben zu lassen. 

Das bedeutet freien Auslauf für Hunde mit Bewegungsdrang auf unserem circa 7500qm großen, schönen, umzäunten Vereinsgelände, im Stadtteil Seelhorst. 

Durch die vielen Bäume ist im Sommer für Schattenplätze gesorgt.
Für Sitzgelegenheiten, und immer genügend Trinkwasser 
für die Hunde sorgen wir vom Verein. 

In unserem Vereinshaus steht Euch aktuell nur der Zugang zu den Toiletten zur Verfügung. Der Gastraum bleibt geschlossen.

Bei Bedarf stehen Euch in der Hundeauslauf-Zeit erfahrene Boxerklub-Mitglieder gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Während der Hundeauslauf-Zeit bieten wir Euch zu kleinen Preisen kalte und heiße Getränke und wechselnde Speisen an, z.B. Grillgut, Pommes, Burger, Kuchen und Waffeln. In der kalten Jahreszeiten planen wir schon das Angebot von warmem Kakao, heißem Apfelsaft und alkoholfreiem Punch.

Falls Ihr Euch noch nicht sicher seid, ob unser Hundeauslauf was für Euch und Euren Hund ist , schaut Euch in unserer Galerie um, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie es bei uns "so abläuft" :-)
Bildergalerie Hundeauslauf 2020/2021/2022

Auch bei uns gelten Regeln:

  • Besuch des Hundeauslaufs nur mit gegen Tollwut geimpften, sozial verträglichen Hunden, die frei von ansteckenden Erkrankungen sind
  • der Freilauf der Hunde ist nur unter Anwesenheit und Beaufsichtigung des Hundehalters erlaubt, der Hund ist nicht allein auf dem Gelände zurückzulassen 
  • „mobben“ und „aufreiten“ von anderen Hunden ist vom jeweiligen Besitzer zu unterbinden
  • für den Hund besteht eine Hundehaftpflichtversicherung
  • buddeln auf den Flächen ist untersagt
  • das „große Geschäft“ des eigenen Hundes beseitigt jede(r) HalterIn selbst unaufgefordert
  • zwecks Nachverfolgbarkeit werden bei Betreten des Vereinsgeländes Name, Telefonnummer und Ankunfts- und Abfahrtszeit notiert und für 14 Tage bei uns hinterlegt

Rechtliches und Haftung :

Nach §833 BGB haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, beziehungsweise mitverursacht mit. 

Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. 

Generell ist der Halter eines Hundes verpflichtet, diesen so zu überwachen, dass Verletzungen und Schädigungen Dritter verhindert werden.
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